Klasse A
beinhaltete Klassen ( A1 / M )
erwerbbar ab 18 / 25 Jahre
Befristet: Nein
Krafträder mit und ohne Beiwagen größer als 50 ccm,
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit größer als 45 km/h,
zunächst beschränkt auf kleiner als 25 KW (34 PS),
Verhältnis Leistung/Gewicht kleiner als 0,16 KW/Kg,
nach zwei Jahren Prüfungs- und Antragsfreie Aufhebung der Beschränkung.
Klasse A1
beinhaltete Klassen ( M )
erwerbbar ab 16 Jahre
Befristet: Nein
Leichtkrafträder über 50 ccm bis 125 ccm Hubraum,
kleiner als 11 KW; bei Fahrern unter 18 Jahren 80 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindig
Klasse A2
beinhaltete Klassen ( A1 / M )
erwerbbar ab 18 Jahre
Befristet: Nein
Motorräder mit einer Maximalleistung von 35 kW (48 PS), bei einem max. Verhältnis von 0,2 kW/kg (Leistung zu Gewicht)
Klasse AM
erwerbbar ab 16 Jahre
Befristet: Nein
Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor weniger als 50 ccm und kleiner als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.